Prozesskostenhilfe (PKH)

Sollten Sie sich die Anwalts- und Gerichtskosten nicht leisten können, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe für Sie zu beantragen.

Wenn Sie Prozesskostenhilfe bekommen, übernimmt der Staat die Kosten für Ihren Anwalt und das Gericht. Sie können so kostenlos einen Rechtsstreit führen. Selbst wenn Sie verlieren sollten, müssen Sie nichts bezahlen und auch nicht dem Gegner Kosten erstatten. Dies gilt zumindest in der I. Instanz. Sollten Sie in zweiter oder dritter Instanz verlieren, müssen Sie lediglich die Anwaltskosten der Gegenseite selbst tragen.

Auch wenn Sie vom Arbeitgeber verklagt werden, können Sie Prozesskostenhilfe bekommen.

Schritt 1:

Download
Download

(a) Bitte laden Sie das PKH-Formular herunter, (b) füllen es aus, entweder direkt im Formular per Tastatur oder per Hand, und schicken es uns

per Post: Rechtsanwälte Gutzeit, Hix & Dr. Meier, Unter den Linden 4, 34225 Baunatal

per Fax: 05601 / 89 49 92

per EMail: Kanzlei@rechts-auskunft.de

Wenn beide Voraussetzungen vom Gericht bejaht werden, erlässt es einen Beschluss, der Prozesskostenhilfe (PKH) zuspricht. Dann werden die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten von der Staatskasse getragen. Je nach Vermögenslage kann es sein, dass die Kosten ganz oder teilweise in Raten zurück zu erstatten sind.

Den PKH-Antrag stellen wir für Sie, entweder zusammen mit der Klageeinreichung oder wir reichen den PKH-Antrag dem Gericht nach, falls noch Unterlagen / Nachweise von Ihnen fehlen. Allerdings benötigen wir Ihre Hilfe (siehe Schritt 1 -3)!

per upload:

Schritt 2:

Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an. Wir können auch per Telefon eine schnelle Vorab-Prüfung vornehmen, ob PKH überhaupt für Sie in Betracht kommt. Entscheidend sind -wie gesagt- Ihre Einkommensverhältnisse und finanziellen Belastungen (Schulden, Miete, Abtrag Haus, Unterhaltszahlungen etc.)

Tel. 05601 / 89 49 90

Schritt 3:

Wir werden dann anhand Ihrer Mitteilungen prüfen, ob bei Ihnen die rechnerischen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorliegen. Sollten wir dann tatsächlich PKH für Sie beantragen, benötigt das Gericht Belege für die Angaben, die Sie im Formular gemacht haben (Kopie des Mietvertrags, Lohnbescheinigung usw.).